Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Die quadtor24.de-Webseite / Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die quadtour24.de-Webseite wird von der Firma Andreas Dold, Postfach 1367, 88003 Friedrichshafen (im Folgenden "Dold") betrieben. Die Nutzung der quadtour24-Webseite, die Darstellung der Angebote auf dieser quadtour24-Webseite (im Folgenden "Erlebnis") und deren Buchung erfolgen auf der Grundlage der folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

§ 2 Leistungsbeschreibung

Auf der quadtour24-Webseite präsentiert Ihnen Dold eine Vielzahl von außergewöhnli-chen Erlebnissen verschiedener Veranstalter (im Folgenden "Veranstalter"). Die Leistun-gen von quadtour24 beschränken sich darauf, diese Erlebnisse zu sammeln, zu beschrei-ben und Ihnen diese Angebote zu vermitteln. Der Erwerb eines entsprechenden Gut-scheins berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person, eine Buchung des jeweili-gen Erlebnisses direkt mit dem jeweiligen Veranstalter zu den auf der quadtour24-Webseite angegebenen Preisen und Konditionen vorzunehmen. Der Vertrag hinsichtlich Buchung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veran-stalter zustande. Mit der Buchungsanfrage (Einlösung des Gutscheins) bieten Sie oder die von Ihnen bestimmte Person dem ausgewählten Veranstalter den Abschluss eines Vertrages entsprechend der Beschreibung des Erlebnisses auf der quadtour24-Webseite an. Nach Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande, von der Bu-chungssoftware wird eine automatisierte Reservierungsbestätigung an Sie versandt. Dold vermittelt Ihnen auch die Möglichkeit einer direkten und verbindlichen Terminbuchung beim ausgewählten Veranstalter (= Terminticket). Die Erfüllung der jeweils gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht von Dold dar; Dold ist lediglich Vermittler der auf der quadtour24 angeführten Erlebnisse.

§ 3 quadtour24-Gutscheine

1. Gegenstand des zwischen Ihnen und Dold abgeschlossenen Vertrages ist der Erwerb eines Gutscheins. Gutscheine gibt es in Form eines Erlebnisgutscheins oder eines Wahlgutscheins. Die meisten Erlebnisgutscheine beinhalten ein Erlebnis für eine Person (Ausnahmen sind Pakete für Zwei, die auch als solche gekennzeichnet sind). Für zwei oder mehrere Personen müssen dementsprechend viele Gutscheine gekauft und eingelöst werden.

2. Der Erlebnisgutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung (s. § 6) zur Buchung des entsprechenden Erlebnisses bei dem von Ihnen ausgewählten Veranstalter bzw. Ort des jeweiligen Erlebnisses zu dem im Gutschein vorgesehenen Preis und zu den einzeln bei der Buchung angeführten Bedingungen (z.B. AGB des jeweiligen Veranstalters, Teilnahmevoraussetzungen).

3. Neben dem Erwerb eines Erlebnisgutscheins besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Wahlgutscheins. Dieser berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person, aus einer Reihe von Erlebnissen auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Angebot, das unter einem Wahlgutschein erhältlich ist, Änderungen unterliegen kann. Wahlgutscheine sind in verschiedenen Preiskategorien erhältlich. Sollte der Preis des jeweiligen Erlebnisses geringer sein als der auf dem Wahlgutschein vermerkte Preis, verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben. Das Guthaben wird bei Buchung eines anderen Erlebnisses oder beim Kauf eines neuen Gutscheins in voller Höhe angerechnet. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.

4. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ist begrenzt auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). In diesem Zeitraum trägt Dold das Risiko von Preissteigerungen der Erlebnisse beim Veranstalter. Das Ablaufdatum Ihres Gutscheins ist auf diesem aufgedruckt.

Der Erlebnisgutschein kann vor Ablauf der Gültigkeit einmal kostenpflichtig um maximal 12 Monate verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer nach erfolgter Verlängerung beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablauf des Monats, in dem die Verlängerung erfolgte. Nach Ablauf eines Gutscheins ohne vorherige Verlängerung ist Dold berechtigt, die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern. Die Verlängerung eines Gutscheins hat keine Auswirkung auf die Verjährungsfrist des Gutscheins.

Die Kosten für die Erlebnisgutscheinverlängerung betragen die Preiserhöhung des Erlebnisgutscheins zwischen dem Erwerb und dem Zeitpunkt der Verlängerung, mindestens jedoch 10% bezogen auf den aktuellen Preis des Erlebnisgutscheins oder mindestens 10,00 Euro. Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung trägt quadtour24 das Risiko von Preissteigerungen des Erlebnisgutscheins für ein Jahr. Wahlgutscheine können vor Ablauf der Gül-tigkeit einmal kostenlos um maximal 12 Monate, gerechnet ab Ablauf des Monats, in dem die Verlängerung erfolgt, verlängert werden. Rabattgutscheine, Werbegutscheine, Gut-scheine aus Gewinnspielen und generell Gutscheine die von Dold kostenlos ausgegeben werden, können nicht verlängert werden.

5. Erlebnisgutscheine können nicht gegen Erlebnisgutscheine für andere Erlebnisse umgetauscht werden .Gutscheine aus Gewinnspielen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Gutscheinbedingungen die bei jedem Gewinnspiel ausgeschrieben werden.

§ 4 Preise / Verpackung und Versand

1. Der angebotene Preis des Gutscheins ist bindend. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Verpackungs- und Versand-kosten (§ 4 Ziffer 2) bei Lieferung einer Ge-schenkbox/ Erlebnisbox.

2. quadtour24 berechnet Ihnen eine Kostenpauschale (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe) für die Geschenkbox/ Erlebnisbox und den Versand des Geschenkpaketes mit dem/den entsprechenden Gutschein(en). Die Höhe der Kostenpauschale richtet sich nach der Anzahl der Geschenkboxen/ Erlebnisboxen, der Versandadresse (Deutschland, Europa, andere Länder) und der Versandart. Bei Versandart "Internet" erfolgt die Lieferung kostenfrei.

3. Die Inhalte/ Artikel in der Geschenkbox/ Erlebnisbox können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Gestaltung von der Bildgestaltung abweichen, bleiben in Ihrem Wert jedoch identisch.

4. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dold anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

§ 5 Zahlung und Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Je nach gewählter Versandart und Bestimmungsort erfolgt die Auslieferung sofort oder binnen 1 - 7 Tagen. Lieferfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorkasse/Überweisung
  • Lastschrift EC
  • Nachnahme

2. Bei Verlust, vermutetem Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen wenden Sie sich bitte umgehend an den quadtour24-Kundenservice.

quadtour24-Kundenservice:
info@quadtour24.de

Die unverzügliche Mitteilung ist notwendig, um die Sperrung des auf dem Gutschein befindlichen Zugangscodes zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne Verlustmeldung übernimmt Dold keine Haftung.


3. Erreichbarkeit des quadtour24-Kundenservices, Bestell-/Liefertermine und Kuriergebühren für Bestellungen, die vor Feiertagen (insbesondere Weihnachten) erfolgen, können variieren. Die entsprechenden Bedingungen sind beim quadtour24-Kundenservice zu erfragen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Rücktritt bei Nichtzahlung / Folgen des Zahlungsverzuges

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware (Gutschein und jeweilige Geschenkbox/ Erlebnisbox) Eigentum von Dold. Eine Bezahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zu erfolgen. Dold hat das Recht nach Ablauf dieser Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Gutschein zu stornieren. Die gesetzlichen Ansprüche betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unbe-rührt.

§ 7 Jugendschutz

1. Dold will bezüglich dem Verkauf von Geschenkboxen/Erlebnisboxen mit Zugaben wie z.B. Sekt oder Wein nur Vertragsbeziehungen mit mindestens 16jährigen Personen eingehen. Der Besteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder die von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte mindestens 16jährige Personen die Warenlieferung entgegennimmt.

2. Der Besteller stellt Dold von Ansprüchen Dritter frei, die Dold aus der Verletzung der Verpflichtung des Bestellers nach Ziffer 1 erwachsen.


§ 8 Widerrufsrecht

1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware (z.B. Gutschein, Geschenkbox oder Erlebnisbox) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
quadtour24
Postfach 1367

88003 Friedrichshafen

Tel.: 01805 909095 (0,14 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz,Mobilfunkpreise sind providerabhängig)
info@quadtour24.de


2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

3. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig.

4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung.


§ 9 Wiederverkauf

Der gewerbliche Wiederverkauf von quadtour24-Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses § 8 behält sich Dold alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses § 8 und unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens behält sich Dold vor.

§ 10 Beschreibungen der Erlebnisse

1. Die Beschreibung eines Erlebnisses auf der quadtour24-Webseite ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung auf der quadtour24-Webseite korrekt. Der Inhalt des Erlebnisses kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. quadtour24 bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Erlebnisses auf der quadtour24-Webseite zu aktualisieren. Eine genaue Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses ist telefonisch beim quadtour24-Kundenservice (§ 5 Ziffer 2) zu erfragen.

2. Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Erlebnissen verwendeten Fotographien dienen lediglich der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses. Die Abbildungen der Fahrzeuge, Gerätschaften und Orte u.a. sind daher un~erbandlich und können variieren.

3. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Zeitraum, den Sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erlebnis verbringen werden. Die Erlebnisse verbringen Sie eventuell mit anderen Teilnehmern am entsprechenden Erlebnis. Es ist insofern mit Wartezeiten zu rechnen. Die auf der quadtour24-Webseite erfolgten Zeitangaben sind daher unverbindlich und können variieren.

§ 11 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis / Witterungsbedingungen

1. Die Teilnahme an einem Erlebnis kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Führerschein). Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses auf der quadtour24-Webseite. Nach erfolgter Buchung, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder die entsprechende Person, die an dem bestimmten Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Sämtliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der aktuellen Beschreibung auf der quadtour24-Webseite. Dold bittet Sie, diese Bestimmungen sorgfältig durchzulesen.

2. Aus der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses auf der quadtour24-Webseite werden Sie entsprechend darüber informiert, ob die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist. In einem solchen Falle obliegt es Ihnen, die Witterungsverhältnisse beim Veranstalter am Tag der Teilnahme am Erlebnis zu erfragen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin in Absprache mit dem Veranstalter verschieben bzw. umbuchen. Dold übernimmt in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).

§ 12 Verfügbarkeit

Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von der Verfügbarkeit ab. Die aktuellen Termine finden Sie auf der quadtour24-Webseite oder informieren Sie sich telefonisch beim quadtour24-Kundenservice (§ 5 Ziffer 2). Dold empfiehlt die Terminbuchung mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vorzunehmen. Die Terminbuchung beim jeweiligen Veranstalter gilt erst mit Empfang der schriftlichen/elektronischen Reservierungsbestätigung als erfolgt. Dold empfiehlt, Reise- und Unterkunftsbuchungen erst nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vorzunehmen. Sollten Sie ein gebuchtes Erlebnis nicht antreten, kommt Dold und/oder der Veranstalter nicht für den Ersatz vorgenannter Kosten auf.

§ 13 Last Minute-Erlebnisse

quadtour24 verfügt unter Umständen über bestimmte so genannte "Last Minute- Erlebnisse". Die entsprechende Buchung eines solchen Erlebnisses kann bis ein Tag vor dem tatsächlichen Stattfinden des bestimmten Erlebnisses erfolgen. Die "Last Minute Erlebnisse" und die entsprechenden Termine und Voraussetzungen finden Sie auf der quadtour24-Webseite oder informieren Sie sich telefonisch beim quadtour24-Kundenservice (§ 5 Ziffer 2).

§ 14 Körperliche Behinderungen

Dold begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Erlebnissen. Dold weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an einigen Erlebnissen in diesen Fällen beschwerlich oder unmöglich sein kann. Dold wird sich darum bemühen, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Erlebnissen zu fördern. Dold bittet Sie daher in diesem Zusammenhang, zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung, Dold über das Vorliegen von Behinderungen bei demjenigen, der am entsprechenden Erlebnis teilnehmen soll, zu informieren. Auf Anfrage wird Dold über die entsprechenden Einrichtungen zugunsten Menschen mit Behinderungen am entsprechenden Veranstaltungsort des jeweiligen Erlebnisses informieren.

§ 15 Ausfall

Sofern bei einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. Weitere Informationen hierzu, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Der Gutschein behält in diesem Fall die Gültigkeit.

§ 16 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Erlebnisse von dem beschriebenen Inhalt des Erlebnisses, die nach Kauf des Gutscheins notwendig werden, erfolgen nur, soweit sie den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisses nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Laufe des Jahres kann der Inhalt oder der Ablauf des Erlebnisses leicht abweichen. Die von Dold vermittelten Veranstalter werden stets sorgfältig ausgewählt. Dold behält sich jedoch Änderungen in der Person, der Location, des Ortes, bzw. des Veranstalters vor.

§ 17 Haftung

1. Dold haftet nicht für die Erbringung der von Dold vermittelten Leistungen durch die Veranstalter, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters, die ordnungsgemäße Vermittlung des Erlebnisses und für die ordnungsgemäße und nachweisliche Weiterleitung von Informationen, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und Veranstalter bis zur Buchung des jeweiligen Erlebnisses beim jeweiligen Veranstalter und umgekehrt.

2. Die Haftung von Dold für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Dold für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Verzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes des Gutscheins beschränkt, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

§ 18  Versicherung

1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung. Der
Mieter haftet für alle während der Mietzeit aufgetreten Beschädigungen am Fahrzeug. Insbesondere für
Reparaturkosten, Ersatzteile, Wertminderung, Rechtsberatung und etwaiger Sachverständigen Gutachten ,
Diebstahl
2. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige
Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.
3. Das Fahrzeug ist nicht gegen Brand/ Diebstahl sowie Flurschäden versichert.
4. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der
Anmietung gültigen, ausliegenden Preislisten. Mindestens jedoch 1500,-€.
5. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein
unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des
Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat .


§ 19
Unfälle / Diebstahl / Anzeigepflicht

1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter sofort die Polizei
zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch
bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei
die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies ggü dem Vermieter nachzuweisen.
2. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich, spätestens ein Tage nach dem Vorfall
über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen
Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.

§ 20 Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach
den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand
zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters durch Zahlung eines
besonderen Entgeltes auszuschließen = vertragliche Haftungsfreistellung. In diesem Fall haftet er für
Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung nur dann, wenn
o er die Schadenanzeige entgegen seiner Verpflichtung, vgl. Absatz H Ziff. 2 nicht, nicht fristgemäß
oder nicht vollständig an den Vermieter übergibt.
o er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt haben.
o er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen
dem Vermieter an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn
die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
o er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach Buchstabe H bei einem Unfall auf
die Hinzuziehung der Polizei verzichteten, soweit die berechtigten Interessen dem Vermieter an der
Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung
erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
o er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach Buchstabe H den Schaden nicht
dem Vermieter angezeigt oder bei der Erfüllung der Verpflichtung nach Buchstabe H falsche
Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an
der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die
Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
o Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
3. Der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Verkehrs- und Ordnungsvergehen, der
Vermieter wird von allen Kosten, Gebühren usw. freigestellt. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der
den Vermieter durch die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Behörden im Rahmen von Bußgeld- oder
Strafsachen an sie richten, erhält sie vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von €
25,- inkl. MwSt.
4. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die
auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
5. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich
Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietwagen gilt.
6.

§ 21 Einzugsermächtigung des Mieters

Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag
zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluß des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag
benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

§ 22 Rücktritt von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn des Erlebnisses jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, sofern nicht andere Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters bei der Buchung des Erlebnisses (Einlösung des Gutscheins) akzeptiert wur-den (z.B. AGB des ausgewählten Veranstalters), unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 25 Euro
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 65%
vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 100%
ab dem Tag (des Beginns): 100%.

Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.

2. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstan-den sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

3. Dold empfiehlt dringend den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.

4. Eine Terminverschiebung kann nur in Absprache mit dem jeweiligen Veranstalter erfolgen. Auch in diesem Fall erfolgt die Rücktrittsentschädigung nach den genannten Prozentsätzen. Die Benennung von Ersatzteilnehmern, die grundsätzlich möglich ist, sofern auch der Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann nur bis 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erfolgen. Abweichungen in den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Veranstalter gelten vorrangig.

§ 23 Rücktritt von Dold

Bis zur Buchung des Erlebnisses (Einlösung des Gutscheins bei einem Veranstalter) ist Dold berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag (Gutscheinkauf) zurückzutreten, insbesondere - wenn der Veranstalter aus irgendeinem Grunde nicht mehr in den von Dold vermittelten Angeboten aufgeführt ist bzw. nicht mehr mit Dold zusammenarbeitet;
- wenn dem Veranstalter die Durchführung des Erlebnisses nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von Dold zu vertretenden Umständen überschritten wird;
- bei höherer Gewalt.

In den vorgenannten Fällen erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück, wenn Sie nicht von Ihrem Recht Gebrauch machen, ein mindestens gleichwertiges Erlebnis von quadtour24 zu buchen.

§ 24 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche von Dold auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 25 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie Dold gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen der Schriftform.

§ 26 quadtour24 Schutzrechte

Sie erkennen an, dass die Inhalte der quadtour24-Webseite sowie jede erforderliche Software ("quadtour24-Software"), die in Zusammenhang mit der quadtour24-Webseite eingesetzt wird, Gegenstand von Schutzrechten ist und vertrauliche Informationen enthält, die durch Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt sind. Sie erkennen weiterhin an, dass Inhalte in der Werbung von quadtour24 und Partnern/Veranstaltern oder anderer Dritter auf der quadtour24-Webseite und Informationen, die Sie auf der quadtour24-Webseite oder durch Werbeinserenten erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind. Sofern sich Dold oder die betreffenden Dritten nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dürfen Sie Werke, die auf der quadtour24-Webseite abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden oder auf der quadtour24-Software beruhen, weder ganz noch teilweise ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.

§ 27 Die Nutzung der quadtour24 Website / Gewährleistungsausschluss

Die Nutzung der quadtour24-Webseite erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit der quadtour24-Webseite erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und Sie sind für Schäden an Ihrem Computersystem, oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen auf der quadtour24-Webseite allein verantwortlich. Die Haftung von Dold, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ratschläge oder Informationen, die Sie im Rahmen der Nutzung der quadtour24-Webseite erhalten, sei es schriftlich oder mündlich, begründen keinerlei Gewährleistung von Dold, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 28 Marken



§ 29 Änderungen der AGB

Dold behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der quadtour24-Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

§ 30 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges

1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Firma Andreas Dold.

2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB).

3. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Firma Andreas Dold.

4. Der Vertragstext wird von Dold gespeichert. Eine Buchung auf dieser Webseite kann nur in deutscher Sprache vorgenommen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

quadtour24.de
Andreas Dold
Postfach 1367

88003 Friedrichshafen

Stand: September


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